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Öst. Musikfonds News 1/2024

 

Neue "Impulsprogramm"-Förderung - Jetzt einreichen!

Das neue Impulsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Live-Aktivitäten im Ausland. Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen und ähnliches, wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen und eine Nachhaltigkeit erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.

Pro künstlerischem Projekt (KünstlerIn, Band, Formation, Ensemble) können pro Jahr eine oder mehrere Förderungen mit einer Maximalsumme von € 7.000 vergeben werden. In Sinne einer möglichst umweltschonenden Planung kann der Öst.Musikfonds einen zusätzlichen Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung für Veranstaltungen ausschütten, die sich durch einen besonderen Nachhaltigkeitsgedanken auszeichnen.

Einreichungen zum Impulsprogramm können laufend über die Einreichplattform (https://spitzenform.at/ame-impulsprogramm) erfolgen. Die Vergabe erfolgt in mehrmals jährlich stattfindenden Jurysitzungen. Im Jahr 2024 sind fünf Jurysitzungen geplant. Der Einreichschluss zu Call 2024-1 ist mit 14.Februar 2024 festgesetzt. Die weiteren Sitzungstermine werden Ende Jänner 2024 bekanntgegeben. 

Alle Informationen zum Impulsprogramm finden Sie HIER.

Die Impulsförderung wird als Förderprogramm im Rahmen von Austrian Music Export (AME) angeboten, Rechtsträger und fördernde Stelle ist der Öst.Musikfonds. AME ist eine gemeinsame Dachmarke des Öst.Musikfonds & mica music austria zur Durchführung von Musikexport-Förderungsmaßnahmen.

 

WEITERE CALLTERMINE 2024

PRODUKTIONSFÖRDERUNG
- CALL 55: Einreichungen möglich ab 01. Februar 2024, Einreichschluss 20.März 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 22.April 2024
- CALL 56: Einreichungen möglich ab 01.Juli 2024, Einreichschluss 14.August 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 16.September 2024
- CALL 57: Einreichungen möglich ab 01.Oktober 2024, Einreichschluss 13.November 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 16.Dezember 2024.

Alle Informationen zur Produktionsförderung des Öst.Musikfonds unter: PRODUKTIONSFÖRDERUNG

TOURSUPPORT
- CALL 42 (EXTRACALL): Einreichschluss 17.Jänner 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 05.Februar 2024
- CALL 43: Einreichschluss 10.April 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 29.April 2024
- CALL 44: Einreichschluss 12.Juni 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 01.Juli 2024
- CALL 45: Einreichschluss 02.Oktober 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 21.Oktober 2024 

Alle Informationen zum Toursupport des Öst.Musikfonds unter: TOURSUPPORT

 

 

SOUNDBEISPIELE GEFÖRDERTER PRODUKTIONEN

Simon Raab

SIMON RAAB - SIMON RAAB SOLO (THOSE THINGS FALLIN')

Hörbeispiele
Weblink

Neueste Videos im Musikfonds-Channel
Musikfonds-Channel auf YouTube

 Alle geförderten Produktionen unter: PRODUKTIONEN

 

Informationen über Förderrichtlinien, Einreichmodalitäten & geförderte Projekte unter:
www.musikfonds.at

Rückfragen unter
office(at)musikfonds.at
oder
Tel: 01/710 6000

 

Hinweis lt. ECG §107

Österreichischer Musikfonds
Verein Österreichische Musikförderung
ZVR: 868417268
Breitenfurter Straße 236/8
1230 Wien, Österreich

Der Österreichische Musikfonds wird gefördert durch
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AKM/GFÖM - www.akm.at & www.gfoem.at
austro mechana/SKE - www.akm.at & www.ske-fonds.at
Fachverband der Film- und Musikwirtschaft - www.filmandmusicaustria.at
IFPI - www.ifpi.at
OESTIG - www.oestig.at
Stadt Wien/MA7 - www.wien.gv.at/kultur

mit freundlicher Medienunterstützung durch
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