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Öst. Musikfonds News 2/2024

 

Förderzusagen des Toursupport-Sondercalls im Jänner 2024

Nach einer deutlichen Budgetsteigerung durch das bmkös und einer Beitragserhöhung aller anderen Mitgliedsorganisationen kann neben den neuen Förderschienen Impulsprogramm und Vermarktungsförderung ÖMF+ ab sofort auch ein Auslandstoursupport angeboten werden. Im Rahmen des aktuellen Sondercalls des Toursupports wurden mehr als doppelt so viele Tourneen mit einer letztendlich vier mal so hohen beantragten Gesamtfördersumme eingereicht wie zuletzt.

Es standen für diesen Call € 71.100 zur Vergabe zur Verfügung, dem standen Anträge mit einem Fördervolumen von € 323.841 gegenüber.

Die Jury hat im Rahmen des Sondercalls des Toursupports im Jänner 2024 Förderzusagen für folgende Tourneen ausgesprochen:

Alle Informationen zum Toursupport finden Sie HIER.

 

WEITERE CALLTERMINE 2024

PRODUKTIONSFÖRDERUNG
- CALL 55: Einreichungen möglich ab 01. Februar 2024, Einreichschluss 20.März 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 22.April 2024
- CALL 56: Einreichungen möglich ab 01.Juli 2024, Einreichschluss 14.August 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 16.September 2024
- CALL 57: Einreichungen möglich ab 01.Oktober 2024, Einreichschluss 13.November 2024 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 16.Dezember 2024.

Alle Informationen zur Produktionsförderung des Öst.Musikfonds unter: PRODUKTIONSFÖRDERUNG

TOURSUPPORT
- TS 43: Einreichschluss 10.April 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 29.April 2024
- TS 44: Einreichschluss 12.Juni 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 01.Juli 2024
- TS 45: Einreichschluss 02.Oktober 2024 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 21.Oktober 2024 

Alle Informationen zum Toursupport des Öst.Musikfonds unter: TOURSUPPORT

IMPULSPROGRAMM
- IP 1:
Einreichschluss: 14. Februar 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 04. März 2024)
- IP 2: Einreichschluss: 20. März 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 08. April 2024)
- IP 3: Einreichschluss: 15. Mai 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 03. Juni 2024)
- IP 4: Einreichschluss: 17. Juli 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 05. August 2024)
- IP 5: Einreichschluss: 23. Oktober 2024 (Bekanntgabe der Juryentscheidung: 11. November 2024)

Alle Informationen zum Impulsprogramm des Öst.Musikfonds unter: IMPULSPROGRAMM

AUSTRIAN MUSIC EXPORT NEWS

Einlassstopp! Die sechs österreichischen Acts, die vor zwei Wochen am Eurosonic Norderslaag allesamt in vollen Häusern gespielt haben, haben die Messlatte und die Erwartungen für das heurige Exportjahr hoch angesetzt. Umso schöner, dass der ORF Kulturmontag uns begleitet und die Arbeit des Austrian Music Exports dabei in den Fokus gesetzt hat!

Während das c/o Pop (24.-28.04., Köln) sein Lineup für 2024 bereits bekannt gegeben hat (u.a. mit BEX, BIBIZA, ELI PREISS, ENDLESS WELLNESS, FILLY, NESS), können sich Künstler*innen noch bis Ende Mai für einen Slot am Waves Vienna via Online-Einreichung bewerben.

Weitere Informationen zur Exportförderung unter: AUSTRIAN MUSIC EXPORT


 

SOUNDBEISPIELE GEFÖRDERTER PRODUKTIONEN

Cousines Like Shit

COUSINES LIKE SHIT - AVANT TRASH

Hörbeispiele
Weblink

Neueste Videos im Musikfonds-Channel
Musikfonds-Channel auf YouTube

 Alle geförderten Produktionen unter: PRODUKTIONEN

 

Informationen über Förderrichtlinien, Einreichmodalitäten & geförderte Projekte unter:
www.musikfonds.at

Rückfragen unter
office(at)musikfonds.at
oder
Tel: 01/710 6000

 

Hinweis lt. ECG §107

Österreichischer Musikfonds
Verein Österreichische Musikförderung
ZVR: 868417268
Breitenfurter Straße 236/8
1230 Wien, Österreich

Der Österreichische Musikfonds wird gefördert durch
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AKM/GFÖM - www.akm.at & www.gfoem.at
austro mechana/SKE - www.akm.at & www.ske-fonds.at
Fachverband der Film- und Musikwirtschaft - www.filmandmusicaustria.at
IFPI - www.ifpi.at
OESTIG - www.oestig.at
Stadt Wien/MA7 - www.wien.gv.at/kultur

mit freundlicher Medienunterstützung durch
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