RICHTLINIENÄNDERUNGEN MÄRZ 2010 Die Mitgliederversammlung des Öst.Musikfonds hat in ihrer letzten Sitzung folgende Richtlinienänderungen beschlossen: - Antragsberechtigt sind nunmehr alle AntragstellerInnen - unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft -, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und dies über einen gültigen Meldezettel nachweisen. Daher ist im Rahmen zukünftiger Anträge (ab Call 14) für Anträge von natürlichen Personen die Kopie eines gültigen Meldezettels beizubringen. - Förderbar sind ab sofort auch Leistungen, die von in Österreich lebenden LeistungserbringerInnen persönlich im Ausland erbracht wurden, sofern die Rechnungslegung aus Österreich erfolgt oder die Leistung als Eigenleistung nachgewiesen wird. - Das Kalkulationsformular wurde um einige Positionen ergänzt (SolistInnen und SängerInnen im Rahmen der Orchesterkalkulation, Materialleihgebühr, nicht förderbare Auslandskosten/-leistungen). - Die Jury wurde durch ein Mitglied aus Bereich der E-Musik ergänzt, umfasst jetzt also sechs stimmberechtige Mitglieder. - Beginnend mit dem Budgetjahr 2009 wird ein jährlicher Förderbericht auf der Website des Öst.Musikfonds veröffentlicht (unter "über uns"-> "Förderberichte"). FÖRDERRICHTLINIEN
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