ÄNDERUNG FÖRDERRICHTLINIEN TOURSUPPORT
Der Passus "Die vom Musikfonds geförderte Produktion muss innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Tourneestart veröffentlicht worden sein", wird ergänzt durch "In begründeten Ausnahmefällen ist eine Förderung auch dann möglich, wenn die Veröffentlichung mehr als 12 Monate zurück liegt. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Jury". In einem solchen Fall ist eine dezidierte Begründung für den Tourneestart nach der 12-Monats-Frist im Rahmen der Einreichung (innerhalb des Einreichformulars) schriftlich zu übermitteln.
FÖRDERRICHTLINIEN TOURSUPPORT
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