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Wie einreichen?

Einreichungen zum OMF+ Programm können laufend erfolgen. Die Vergabe erfolgt in zweimal jährlich stattfindenden Jurysitzungen. Die Einreichtermine eines Jahres werden zu Jahresbeginn bekannt gegeben.

Mit dem vollständigen Ausfüllen der Online-Einreichformulare, dem Hochladen der nötigen Unterlagen und dem Abschließen der Einreichung mit Klick auf den entsprechenden Button gilt das Vorhaben als eingereicht. Im Rahmen der Jurysitzung können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum Einreichschluss formal richtig und vollständig eingereicht wurden. Erfolgt das Abschließen später, so kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden. 

Der Förderung durch das OMF+ Programm liegen FÖRDERRICHTLINIEN zu Grunde (Stand März 2024). 

Die aktuellen Einreichtermine finden Sie hier.

>>ZUR EINREICHPLATTFORM OMF+<<

Wer ist antragsberechtigt?

Die Vermarktungsförderung stellt eine Exzellenzförderung dar. Antragstellende müssen professionell agierende Personen und Unternehmen sein, die über die notwendige Kenntnis in strategischer Planung zur Umsetzung und Abwicklung des Förderprojekts verfügen. Dies können in der Branche tätige Unternehmen (Labels, Verlage, Managements) oder selbstvermarktende Musikschaffende sein. Die zur Planung und Durchführung der Marketingmaßnahmen notwendige Expertise kann von den Antragstellenden selbst eingebracht oder zugekauft werden. 

Die Beurteilung der Eignung der antragstellenden Partei und der an der Planung und Umsetzung beteiligten Personen und Unternehmen obliegt der Fachjury.

Welche Kosten sind förderbar?

Bezuschusst werden 

  • Entstehungskosten für Vermarktungskonzepte inklusive Kreativhonorare (Agenturen, PR-/Marketingberater, Managements, Labels, Verlage) 

  • Content Creation (Bewegtbild, Audiovisuelle Inhalte, Reels, Grafik u.a.) 

  • Organisation und Durchführung von Vermarktungsaktivitäten 

  • Werbeschaltungskosten/paidmedia (Print, Radio/TV, Social Media, Außenwerbung) mit einer Beschränkung auf maximal 25 Prozent des Gesamtvolumens. 

  • Herstellung und Verbreitung von ownedmedia 

  • Kosten für Events, die vorwiegend werblichen Charakter haben (Showcases o.Ä.) 

  • Werbemittelherstellung (Plakate, Flyer, Gimmicks, Giveaways ua.) 

  • Dienstleistungskosten (Flyerverteilung u.a.) 

Förderbar sind Kosten, die in Zusammenhang mit den oben genannten Positionen stehen. Unentgeltliche Eigenleistungen und/oder interne, eindeutig dem geförderten Projekt zuordenbare Personalleistungen sind einzeln oder kumuliert in einem Ausmaß von bis zu 50 % des Gesamtvolumens förderbar. Der Kostennachweis erfolgt bei Eigenleistungen über einen Eigenleistungs-Nachweis, bei internen Personalkosten über die Vorlage eines Lohnzettels und Arbeitsprotokolls. 

Grundsätzlich sind 50 % des Gesamtvolumens der oben genannten Kosten und Leistungen förderbar. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt € 10.000. 

Die Förderauszahlung geschieht in zwei Teilen: 50 % nach Unterzeichnung des Fördervertrags, 50 % nach Abschluss des Projekts und erfolgter Endabrechnung (inkl. Vorlage aller abrechnungsrelevanter Unterlagen). 

Das Marketingkonzept- sowie die Marketingmaßnahmen können nur dann gefördert werden, wenn sie ohne die Förderung durch den Verein unfinanzierbar bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sind. Die Förderung bezieht sich stets auf das gesamte Konzept und dessen Gesamtbudget. 

 

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