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Call-Termine 2020 werden im Jänner bekannt gegeben * Titelbezogene Förderung * Digitaleinreichung

Übersicht

Die Call-Termine 2020 stehen im Jänner fest und werden dann an dieser Stelle sowie über unseren Newsletter bekannt gegeben.

Wir geben die Empfehlung ab, sich schon im Vorfeld der Einreichung um einen Label- oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da eine garantierte Verwertung die Chance auf eine Förderung stark erhöht.

Die Einreichung erfolgt ab dem Jahr 2020 rein digital über die Online-Formulare und mit Upload der benötigten Unterlagen.  Bitte beachten Sie die Informationen zu den Einreichmodalitäten.

Im Rahmen von Call 43 wird als vorerst einmaliges Pilotprojekt eine titelbezogene Förderung angeboten, wobei ein förderbares Projekt mindestens drei innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten veröffentlichte Titel umfassen muss.

Eine im Rahmen eines vergangenen Calls von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Label, Vertrieb, Marketingkonzept, Vertriebskonzept,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat. Im Einreichformular ist dezidiert auf die Änderungen hinzuweisen.

Die Zusammensetzung der Jury des aktuellen Calls wird jeweils ca. drei Wochen vor den Jurysitzungen auf unserer Website bekannt gegeben.

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