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Achtung: Einreich- und Bekanntgabe-Termin des CALL 52 haben sich aus organisatorischen Gründen geändert.
Termin-Übersicht:
CALL 52: Einreichungen möglich ab 01. Februar 2023, Einreichschluss 13. April 2023 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 15. Mai 2023
CALL 53: Einreichungen möglich ab 01. Juli 2023, Einreichschluss 17. August 2023 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 25. September 2023
CALL 54: Einreichungen möglich ab 01. Oktober 2023, Einreichschluss 16. November 2023 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 18. Dezember 2023
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Wenn Ihre Produktion vom Öst.Musikfonds gefördert wurde, verwenden Sie bitte vertragsgemäß dieses Logo. Zum Download auf das gewünschte Format (JPG oder EPS) klicken. Beachten Sie bitte die Verwendungshinweise!
Im Rahmen der Endabrechung von geförderten Produktionen sind unentgeltlich in die Produktion eingebrachte Leistungen über das "Formular Eigenleistungsnachweis" zu belegen. Sie können das Formular als Excel-Sheet downloaden und direkt in Excel ausfüllen, oder füllen Sie das PDF-File händisch aus.
Im Rahmen der Einreichung ist auch - so vorhanden - eine Verpflichtungserklärung einer Plattenfirma/eines Labels beizulegen, in der die Veröffentlichung der Produktion im Falle einer Förderzusage garantiert wird.
Die Pressefotos des Österreichischen Musikfonds können in Zusammenhang mit einer Berichterstattung über den Fonds honorarfrei - sofern angegeben unter Nennung des Fotografen - veröffentlicht werden. Belegexemplare sind erbeten an: Österreichischer Musikfonds, Postfach 36, 1230 Wien, Österreich. Derzeit stehen keine aktuellen Fotos zum Download bereit. Fotoanfragen richten Sie bitte an office@musikfonds.at