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Allgemein

Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien.

  • Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben.
  • Es wird eine titelbezogene Förderung angeboten, wobei als förderbares Projekt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten gilt.
  • Eine ergänzende Videoförderung ist bis zu 5.000 Euro möglich.
  • Eine ergänzende Basis-Vermarktungsförderung ist bis zu 3.000 Euro möglich.

Die Förderung eines einzelnen Titels ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen werden nicht gefördert.

Maßgebliche Kriterien für die Förderung der Produktion ist deren Eignung als Kulturgut mit österreichischer Prägung, die Professionalität in der Produktion und die Verwertungsmöglichkeit im In- und Ausland.

Gefördert werden maximal 50% der Produktionskosten. Die eingebrachten Eigenmittel können (teilweise) auch in Form von bewerteten Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt "Eigenleistung" genannt) erbracht werden.

Einreichen können alle natürlichen Personen, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben bzw. Unternehmen mit Sitz in Österreich, die für die eingereichte Produktion hauptverantwortlich sind. Näheres zur Antragsberechtigung unter Punkt 4/Antragsberechtigung in den Förderungsrichtlinien. 

Förderintensität, Sach- und Personalleistungen

Die Förderungsintensität ist mit maximal 50% der Herstellungskosten, bei internationalen Produktionen mit maximal 50 % des österreichischen Anteiles an den Herstellungskosten, beschränkt. 50% der Produktionskosten sind daher als Finanzmittel (Eigen- oder Fremdmittel) oder in Form von bewerteten Sach- und Personalleistungen einzubringen, wenn diese mit dem marktüblichen Leistungsentgelt bewertet werden, im Rahmen der geförderten Musikproduktion tatsächlich erbracht wurden und nachgewiesen werden können.

Kenntnis der Förderungsrichtlinien

Die Grundlagen zur Fördervergabe sind durch die Förderungsrichtlinien des Musikfonds geregelt. Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen.

Produktionstermine

Bitte beachten Sie, dass nur Produktionen gefördert werden können, die bis zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sind, d.h. deren Masterband bis zur Förderzusage noch nicht fertiggestellt ist. Im Fall einer titelbezogenen Förderung gilt die Produktion mit der Fertigstellung des Mastering des ersten Einzeltitels als abgeschlossen. Die Jurytermine für den aktuellen Call entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt "Termine".

Wiederholte Einreichung derselben Produktion

Eine einmal von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Marketingkonzept, Vertriebskonzept,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat.

Verwertungschance

Neben dem primären Kriterium der künstlerischen Qualität liegen der Jury-Entscheidung auch die für eine Produktion vorgelegten Vermarktungskonzepte und die sich daraus ergebenden Vertriebs- und Verbreitungschancen zugrunde. Produktionen, für die noch keine Verwertungskonzepte und Labelverträge vorliegen, können bedingt gefördert werden. Bedingte Förderzusagen werden zu fixen Zusagen, wenn vom Antragsteller binnen einer gesetzten Frist ein Verwerter für die eingereichte Produktion gefunden wird. Prinzipiell empfehlen wir, sich vor der Einreichung um einen Platten- und/oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da dies die Chance auf eine Förderzusage erhöht.

>> zur Einreichung Ihrer Produktion <<

Wenn Sie im Rahmen der Website keine Antwort auf Ihre Fragen finden, lesen Sie bitte in den Förderungsrichtlinien nach. Sollten auch dann noch Fragen offen sein, schicken Sie Ihre Anfrage bitte per mail an office@musikfonds.at.

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Mit Finanzierung des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und namhafter Institutionen des österreichischen Musiklebens zur Förderung professioneller, österreichischer Musikproduktionen
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