Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren

51. Call

Übersicht

CALL 51: Einreichungen möglich ab 01. Oktober 2022, Einreichschluss 17. November 2022 (Abschließen der Online-Einreichung), Bekanntgabe Juryentscheidung 19. Dezember 2022

Der 51. Call des Österreichischen Musikfonds ist mit Einreichschluss 17. August 2022 (Abschließen der Online-Einreichung) und Bekanntgabe der Juryentscheidung am 19. Dezember 2022 terminisiert. Einreichungen sind ab 01.Oktober 2022 möglich (die Formulare können jedoch schon vor dem 1. Oktober ausgefüllt und abgespeichert werden).

Bitte beachten Sie, dass nur Produktionen gefördert werden können, die bis zur Bekanntgabe der Juryentscheidungen (19. Dezember 2022) noch nicht abgeschlossen sind. Als abgeschlossen gelten in diesem Zusammenhang alle Produktionen, bei denen das finale Mastering bereits erfolgt ist. Im Fall einer titelbezogenen Förderung gilt die Produktion mit der Fertigstellung des Mastering des ersten Einzeltitels als abgeschlossen.

Im Rahmen von Call 51 ist eine ergänzende Videoförderung bis zu 5.000 Euro sowie eine ergänzende Vermarktungsförderung bis zu 5.000 Euro beantragbar.

Die Einreichung zur Produktionsförderung erfolgt seit dem Jahr 2020 rein digital über die Online-Formulare und mit Upload der benötigten Unterlagen. Bitte beachten Sie die Informationen zu den Einreichmodalitäten.

Wir geben die Empfehlung ab sich schon im Vorfeld der Einreichung um einen Label- oder Vertriebsvertrag zu bemühen, da eine garantierte Verwertung die Chance auf eine Förderung stark erhöht.

Eine im Rahmen eines vergangenen Calls von der Jury abgelehnte Produktion kann erneut eingereicht werden, sofern sie sich in maßgeblichen Punkten (Demomaterial, Label, Vertrieb, Marketingkonzept, Vertriebskonzept,...) wesentlich von der abgelehnten Einreichungen unterscheidet und damit die Qualität einer Neueinreichung hat. Im Einreichformular ist dezidiert auf die Änderungen hinzuweisen.

Die Zusammensetzung der Jury des aktuellen Calls wird ca. drei Wochen vor den Jurysitzungen auf unserer Website bekannt gegeben.

 

CALL-TERMINE TOURSUPPORT 2022

CALL 1: Einreichschluss 06.April 2022 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 25. April 2022

CALL 2: Einreichschluss 08. Juni 2022 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 27. Juni 2022

CALL 3: Einreichschluss 05. Oktober 2022 (Einlangen der Unterlagen), Bekanntgabe der Juryentscheidung 24. Oktober 2022

Alle Informationen zum Toursupport des Öst.Musikfonds unter: TOURSUPPORT

© 2024 Österreichischer Musikfonds
Mit Finanzierung des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und namhafter Institutionen des österreichischen Musiklebens zur Förderung professioneller, österreichischer Musikproduktionen
Logo Artware Multimedia GmbH