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Impulsprogramm

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Was fördert das Impulsprogramm des Austrian Music Export?

Das Impulsförderungsprogramm ermöglicht eine kurzfristige und niederschwellige Förderung von speziellen Liveaktivitäten im Ausland. Die Förderung muss der Eröffnung neuer Zielmärkte dienen und einen Nachhaltigkeitseffekt erwarten lassen. Förderungen im Rahmen des Impulsprogramms werden unabhängig von einer vorangegangenen Produktionsförderung vergeben.

Pro Künstlerin oder Künstler / Band / Formation / Ensemble können im Rahmen des Impulsprogramms pro Jahr eine oder mehrere Förderungen vergeben werden. Die Maximalfördersumme beläuft sich pro Jahr auf € 7.000. Antragstellende können auch eine darüber hinaus gehende Fördersumme erhalten, wenn die geförderten Aktivitäten unterschiedliche Acts betreffen und für den einzelnen Act die genannte Gesamtsumme nicht überschritten wird.

Gefördert werden Showcases, Einzelveranstaltungen, Festivalauftritte, Präsentationen, Supportauftritte und Kurztourneen im Ausland (Inlandsaktivitäten sind nicht förderbar), wenn diese der internationalen Verwertung österreichischen Musikschaffens dienen und eine Nachhaltigkeit erwarten lassen.

Welche Kosten sind förderbar?

Bezuschusst werden

  • Transport- und Aufenthaltskosten in Zusammenhang mit einem oder mehreren Konzerten oder Auftritten, die aufgrund der Art oder des Ortes der Veranstaltung einen nachhaltigen Schritt zur Internationalisierung eines Acts erwarten lassen (Festivalauftritt, Einzelveranstaltungen, Showcase, Präsentation, Supportauftritte, Kurztourneen).
  • Dezidiert förderbar sind nicht nur Reise- und Aufenthaltskosten der Musikschaffenden und ggf. Technikpersonal, sondern auch einer Begleitperson aus dem professionellen Umfeld (Label/Management/Verlag/Agentur) in Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Veranstaltung.
  • Auftrittsgagen der beteiligten Musikerinnen und Musiker inklusive Eigenleistungen des/der Antragstellenden. Als Richtwert gelten 300 EUR pro Person und Auftritt. 
  • Externe Organisationshonorare und Bewerbungskosten
  • Anmietung von technischem Equipment
  • Locationmiete bei Eigenveranstaltungen

In der Kalkulation können auch bewertete Sach - und Personalleistungen ("Eigenleistung des/der Antragsstellenden") berücksichtigt werden, sofern die Leistung nachweislich im Rahmen des eingereichten Projekts erbracht wird. Eigenleistungen sind grundsätzlich unentgeltlich erbrachte Leistungen. Im Falle einer Förderung sind Eigenleistungen über das Eigenleistungsformular nachzuweisen (zu finden auf unserer Website unter "Downloads".)

Was ist der Nachhaltigkeitsbonus?

Wird das Vorhaben unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durchgeführt, so kann ein Bonus in Höhe von 10% der Fördersumme zugesprochen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind professionell agierende Unternehmen aus der Musikbranche (Bookingagenturen, Labels, Verlage, Managements,…) oder selbstvermarktende Musikschaffende, wenn sie für das eingereichte Vorhaben unternehmerisch hauptverantwortlich sind. Die Beurteilung der Eignung der antragstellenden Partei obliegt der Fachjury.

Antragsberechtigt sind Antragstellende – unabhängig von der Staatsbürgerschaft -, die ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und dies über einen gültigen Hauptwohnsitz-Meldezettel nachweisen. Ist die antragstellende Partei eine juristische Person oder eine Personengesellschaft des Handelsrechts, so muss sie ihren Sitz oder eine ständige Niederlassung im Inland haben.

Wann bzw. wie kann ich für das Impulsprogramm einreichen?

Einreichungen zur Impulsförderungen können laufend erfolgen. Die Vergabe erfolgt in mehrmals jährlich stattfindenden Jurysitzungen. Alle Einreichtermine eines Jahres werden zu Jahresbeginn bekannt gegeben. Aktuelle Einreichtermine finden Sie hier.

Die Einreichung erfolgt über die Einreichplattform. Mit dem vollständigen Ausfüllen der Online-Einreichformulare, dem Hochladen der nötigen Unterlagen und dem Abschließen der Einreichung mit Klick auf den entsprechenden Button gilt das Vorhaben als eingereicht. Im Rahmen des nächstfolgenden Jurysitzungstermin können all jene Einreichungen berücksichtigt werden, die bis zum Einreichschluss beim Öst.Musikfonds abgeschlossen wurden. Erfolgt das Abschließen später, so kann die Einreichung erst im Rahmen der darauffolgenden Jurysitzung behandelt werden. 

Nach welchen Kriterien wird meine Einreichung für das Impulsprogramm beurteilt?

Maßgebliche Beurteilungskriterien für die Fördervergabe durch die Jury sind insbesondere

  • Ein durch das Vorhaben zu erwartender, nachhaltiger Effekt für den Export österreichischen Musikschaffens und des Erschließens neuer Märkte.
  • Die Professionalität in der Planung und Umsetzung des Vorhabens.
  • Zusätzlich positiv bewertet wird das Vorhandensein von Werbemitteln (Pressetext, Pressebilder, Videomaterial, Flyer etc.), Präsenz in online-Kanälen sowie lokale Pressearbeit, der Zusammenhang des Auftritts mit einer Produktionsveröffentlichung im Zielmarkt, die Begleitung des Acts durch Management, Labelvertreter oä. sowie bereits vorhandene Partner in den Bereichen Vertrieb, Promotion, Booking uä.

Basis der Förderentscheidung sind die im Rahmen der Einreichung zu übersendenden Unterlagen:

  • Ausgefülltes Einreichformular
  • Kosten- und Einnahmenkalkulation
  • Optional ergänzend übermittelte Unterlagen (Präsentationsmappen uä.)
  • Im Rahmen der Einreichung ist zum Nachweis des Hauptwohnsitzes oder Firmenstandorts in Österreich ein Hauptwohnsitzmeldezettel oder Firmenbuch-/Vereinsregisterauszug zu übermitteln.

Wie erfolgt die Abrechnung eines Impulsprogramm-Projekts?

Die geförderte Partei hat als Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel dem ÖMF nach Stattfinden der Veranstaltung(en) einen Endkostenstand (formlose Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben) samt aller damit in Verbindung stehender Nachweise (Rechnungskopien, Kooperationsvereinbarungen, Eigenleistungsnachweis usw.) in digitaler Form via Abrechnungsformular zu übersenden. Die Endabrechnung ist gemeinsam mit Presseberichten zur Veranstaltung und verwendeten Werbemitteln (Flyer, Plakate, Weblinks) spätestens zwei Monate nach dem Datum der geförderten Veranstaltung vorzulegen.

Stellt sich im Zuge der Abrechnung heraus, dass das Defizit geringer ist, als ursprünglich kalkuliert, so reduziert sich die Fördersumme auf die Höhe des Defizits.

Zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel, haben die Geförderten der Geschäftsführung des ÖMF die Einsichtnahme in alle das geförderte Vorhaben betreffende Geschäftsbücher, Belege oder Verträge zu gestatten und sämtliche erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Wie bzw. in welchen Teilbeträgen wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung von Förderungsmitteln, ist erst nach Abschluss des Fördervertrags mit dem Verein und nach Vorlage aller sonstigen verbindlichen schriftlichen Vereinbarungen, die zur Gesamtfinanzierung erforderlich sind, möglich. Förderungsmittel werden gemäß dem im Fördervertrag vereinbarten Auszahlungsplan unter der Bedingung der darin geforderten Nachweise angewiesen. Die Förderauszahlung erfolgt in den einzelnen Programmen unterschiedlich:

PRODUKTIONSFÖRDERUNG
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in drei gleich hohen Raten:
- Das erste Drittel der Produktions- und Videoförderung nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Das zweite Drittel nach nachweislich erbrachten 50 % des abgerechneten Produktionsaufwands.
- Das dritte Drittel nach Fertigstellung der Produktion und Erfüllung aller im Fördervertrag vorgesehenen Verpflichtungen des Förderungsempfängers (insbesondere alle Kosten- und Leistungsnachweise und die Veröffentlichung)
- Die im Rahmen der Produktionsförderung vergebene Basis-Vermarktungsförderung wird nach Abschluss der Produktions- und Videoendabrechnung und nach erfolgter Veröffentlichung ausbezahlt, sofern die geförderten Maßnahmen schon stattgefunden haben und entsprechende Belege vorgelegt wurden.

TOURSUPPORT
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in zwei gleich hohen Raten:
- Die erste Hälfte nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Die zweite Hälfte nach Abschluss der Tournee, erfolgter Endabrechnung und Vorlage alle nötigen Nachweise.

IMPULSPROGRAMM
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt nach Durchführung der geförderten Veranstaltung(en), erfolgter Endabrechnung und Vorlage aller nötigen Nachweise.

OMF+ VERMARKTUNGSFÖRDERUNG
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in zwei gleich hohen Raten:
- Die erste Hälfte nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Die zweite Hälfte nach Abschluss der geförderten Maßnahmen, erfolgter Endabrechnung und Vorlage alle nötigen Nachweise.

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