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Toursupport

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Wo finde ich das Musikfonds- und Toursupport-Logo?

Das Musikfonds-Logo sowie die Verwendungshinweise finden sich unter "Einreichen/Downloads" auf unserer Website (bitte unbedingt das „gefördert durch…"-Logo verwenden).

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Toursupports auf allen Werbemitteln zur Tournee (zusätzlich) das „gefördert durch den Toursupport"-Logo - zu finden unter toursupport.at/Downloads zu verwenden ist.

Wie bzw. in welchen Teilbeträgen wird die Förderung ausbezahlt?

Die Auszahlung von Förderungsmitteln, ist erst nach Abschluss des Fördervertrags mit dem Verein und nach Vorlage aller sonstigen verbindlichen schriftlichen Vereinbarungen, die zur Gesamtfinanzierung erforderlich sind, möglich. Förderungsmittel werden gemäß dem im Fördervertrag vereinbarten Auszahlungsplan unter der Bedingung der darin geforderten Nachweise angewiesen. Die Förderauszahlung erfolgt in den einzelnen Programmen unterschiedlich:

PRODUKTIONSFÖRDERUNG
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in drei gleich hohen Raten:
- Das erste Drittel der Produktions- und Videoförderung nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Das zweite Drittel nach nachweislich erbrachten 50 % des abgerechneten Produktionsaufwands.
- Das dritte Drittel nach Fertigstellung der Produktion und Erfüllung aller im Fördervertrag vorgesehenen Verpflichtungen des Förderungsempfängers (insbesondere alle Kosten- und Leistungsnachweise und die Veröffentlichung)
- Die im Rahmen der Produktionsförderung vergebene Basis-Vermarktungsförderung wird nach Abschluss der Produktions- und Videoendabrechnung und nach erfolgter Veröffentlichung ausbezahlt, sofern die geförderten Maßnahmen schon stattgefunden haben und entsprechende Belege vorgelegt wurden.

TOURSUPPORT
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in zwei gleich hohen Raten:
- Die erste Hälfte nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Die zweite Hälfte nach Abschluss der Tournee, erfolgter Endabrechnung und Vorlage alle nötigen Nachweise.

IMPULSPROGRAMM
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt nach Durchführung der geförderten Veranstaltung(en), erfolgter Endabrechnung und Vorlage aller nötigen Nachweise.

OMF+ VERMARKTUNGSFÖRDERUNG
Die Anweisung der Fördermittel erfolgt grundsätzlich in zwei gleich hohen Raten:
- Die erste Hälfte nach rechtswirksamer Unterzeichnung des Förderungsvertrag.
- Die zweite Hälfte nach Abschluss der geförderten Maßnahmen, erfolgter Endabrechnung und Vorlage alle nötigen Nachweise.

Was fördert der Toursupport des Öst.Musikfonds?

Der Toursupport des Österreichischen Musikfonds fördert Inlands- und Auslands-Tourneen.
Die eingereichte Tournee darf ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die geförderte Tournee darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlsosen sein und dürfen zu diesem Zeitpunkt maximal 1/3 der Konzerte bereits stattgefunden haben.

Für den Toursupport ist eine vorangegangene Produktionsförderung durch den ÖMF Fördervoraussetzung. Förderbar sind Konzerte einer Tour, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten stattfinden. Inlandstourneen/-konzerte müssen binnen 12 Monaten nach Veröffentlichung der geförderten Produktion beginnen. Auslandstourneen/-konzerte müssen innerhalb von 36 Monaten nach Veröffentlichung beginnen. Insbesondere bei Auslandskonzerten, die mehr als 12 Monate nach VÖ stattfinden, ist von den Einreichenden darzustellen, inwiefern neue Zielmärkte eröffnet werden und Nachhaltigkeitserwartungen bestehen. Unabhängig davon muss die eingereichte Tournee in direktem Zusammenhang mit der vom Öst.Musikfonds geförderten Produktion stehen, d.h. vorrangig deren Promotion dienen.

Im Rahmen einer förderbaren Tournee müssen zumindest stattfinden:
- bei einer reinen Österreichtournee: zumindest 3 Konzerte in 3 unterschiedlichen Bundesländern
- bei einer reinen Auslandstournee: zumindest 3 Konzerte, die nicht in derselben Stadt stattfinden.
-  bei Tourneen im In- und Ausland: zumindest drei Konzerte; die in unterschiedlichen Bundesländern oder im Ausland (nicht in derselben Stadt) stattfinden.

Welche Kosten bzw. in welcher Höhe kann der Toursupport fördern?

Bezuschusst werden Auftrittshonorare für die auftretenden Musikerinnen und Musiker - es gilt ein Richtwert in der Höhe von € 300 pro Person und Auftritt - sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.). Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet.
Die maximale Förderhöhe beträgt:
- € 2.000 pro Konzert für Inlandskonzerte
- € 3.000 pro Konzert für Auslandskonzerte
- € 10.000 Gesamtsumme pro Inlandstournee
- € 20.000 Gesamtsumme bei (teilweiser) Auslandstournee

In Sinne eines möglichst umweltschonenden Tourings kann der Öst.Musikfonds einen Bonus in Höhe von 10% der zugesprochenen Förderung für Tourneen ausschütten, die sich durch einen besonderen Nachhaltigkeitsgedanken auszeichnen.

Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Die Förderung im Rahmen des Toursupports ist eine reine Defizitabdeckung.

 

Wie und wann kann ich für den Toursupport einreichen?

Einreichungen zum Toursupport sind im Rahmen der ausgeschriebenen Termine möglich. Die aktuellen Termine werden zeitgerecht auf der Website ausgeschrieben.

Die Einreichung erfolgt per Email, wobei das nötige Einreichformular online ausgefüllt wird. Um das Formular ausfüllen und unterzeichnen bzw. ausdrucken zu können, müssen Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Die Kalkulation übersenden Sie bitte als ausgefülltes Excel-Sheet/Link siehe unten). Mit dem rechtzeitigen Einlangen am Tag des Einreichschlusses aller nötigen Einreichunterlagen bei uns gilt die Einreichung als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen.

EINREICHUNTERLAGEN

  • Vollständig ausgefülltes Einreichformular mit unterschriebener "Erklärung des Antragstellers" als pdf.
  • Ergänzendes detailliertes Kalkulationsformular als ausgefülltes Excel-Sheet.
  • Kopie eines gültigen österreichischen Meldezettels des Antragstellers/der Antragstellerin
  • Bei der Gewerbeordnung unterliegenden Betrieben: Aktueller Firmenbuchauszug, Kopie der Gewerbeberechtigung

Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen.

Bitte schicken Sie die Einreichunterlagen unter Angabe der automatisch vergebenen Einreichnummer (Anmeldenummer) an:

Per Email:
office(at)musikfonds.at

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