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Es können alle im Kalkulationsformular angegebenen Kostenpositionen gefördert werden: ProduzentInnenhonorar, Arrangement, MusikerInnenhonorare, Orchester, Tonstudiokosten, Reisekosten, Covergestaltung.
Es können nur Leistungen gefördert werden, die nachweislich in Österreich erbracht wurden. Ausgenommen sind von in Österreich lebenden Personen (Hauptwohnsitz) persönlich im Ausland erbrachte Leistungen. Weiters ausgenommen sind Reisekosten, sofern als Grund der Reise eine Leistungserbringung in Österreich zu Grunde liegt oder eine Leistung im Ausland von Personen mit österreichischem Hauptwohnsitz erbracht wird. Kompositionsarbeit kann nicht gefördert werden. Overhead-Kosten (Bürokosten, Telefonspesen, oä.) und Presskosten können ebenfalls nicht gefördert werden.
Ergänzend zur Produktionsförderung kann um Videoförderung und Vermarktungsförderung angesucht werden. Die Videoförderung ist mit maximal 5.000 Euro gedeckelt.
Im Zuge der Vermarktungsförderung können beispielsweise Kosten für Online-Marketing (Social Media Kampagnen, Werbeschaltungen Youtube/Facebook/Google..), Medienkooperationen, Anzeigen, Drucksorten (Flyer, Plakate,…), TV- und Radiopromotion oder PR-Agentur(en) gefördert werden. Im Rahmen der Vermarktungsförderung können auch Auslandskosten gefördert werden. Die Vermarktungsförderung ist mit maximal 5.000 Euro gedeckelt.
Neben tatsächlichen Produktionskosten können auch bewertete Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt ""Eigenleistung"" genannt) kalkuliert werden, sofern die Leistung nachweislich im Rahmen der eingereichten Produktion und in Österreich erbracht wird (ausgenommen Reisekosten und von in Österreich lebenden Personen (Hauptwohnsitz) persönlich im Ausland erbrachte Leistungen). Eigenleistungen sind grundsätzlich unentgeltlich erbrachte Leistungen.
Alle Kostenpositionen, die in unserem Kalkulationsformular mit der Spalte "davon Eigenleistung" versehen sind, können (teilweise) in Form von Eigenleistungen kalkuliert werden.
Im Falle einer Förderung sind Eigenleistungen über das Eigenleistungsformular nachzuweisen (zu finden auf unserer Website unter "Downloads".
Die Einreichung erfolgt im Rahmen und während der vom Musikfonds ausgeschriebenen Calls (s. Termine) digital, wobei die nötigen Einreich- und Kalkulationsformulare online ausgefüllt und alle weiteren Unterlagen hochgeladen werden. Um die Formulare ausfüllen zu können, müssen Sie sich als registrierte/r BenutzerIn anmelden. Einreichungen sind jeweils bis 23:59 Uhr am Tag des Einreichschlusses möglich.
Eine Übersicht über die benötigten Einreichunterlagen finden Sie unter dem Punkt "Wie Einreichen".
Wir können richtliniengemäß nur Produktionsleistungen fördern, die in Österreich erbracht werden. Aus dem Ausland gestellte Rechnungen sind daher nur dann förderrelevant, wenn die Leistung nachweislich in Österreich erbracht wurde (ein entsprechender Nachweis ist beizubringen) und die Rechnung steuerrechtlich korrekt ist (Gegenbesteuerungsabkommen oder Ausländer-Versteuerung).
Von in Österreich lebenden Personen (Hauptwohnsitz) persönlich im Ausland erbrachte Leistungen können gefördert werden, wenn die Rechnung aus Österreich gestellt oder die Leistung als Eigenleistung nachgewiesen wird.
Reisekosten können gefördert werden, wenn sie im Ausland anfallen, sofern die der Reise zugrunde liegenden Produktionsleistung in Österreich erbracht wird oder eine Leistung im Ausland von Personen mit österreichischem Hauptwohnsitz erbracht wird.
Grundsätzlich ist die eingereichte Kalkulation bzw. sind die von der Jury akzeptierten Kostenhöhen abrechnungsrelevant. Im Falle der Förderung erhalten Sie ein entsprechendes Abrechnungsformular.
Wenn sich Produktionsteile insofern verändern, als sich dadurch der künstlerische Gesamtcharakter der eingereichten Produktion maßgeblich ändert (zB durch Wegfall eines Orchestereinsatzes, durch personelle Änderung beim Produzenten, bei den Musikern oä.), muss die Jury die Produktion hinsichtlich Ihrer neuen Ausrichtung nachbeurteilen. Dabei kann sie die ursprüngliche Förderhöhe bestätigen, reduzieren oder die Förderzusage zurückziehen.
Auch sind die Eigenleistungs- und Fremdleistungsanteile gemäß dem genannten Abrechnungsformular einzuhalten. Wenn Sie im Zuge der Produktion feststellen, dass es hierbei zu gröberen Verschiebungen (>5%) kommt, ist der Musikfonds umgehend zu informieren. Auch in diesem Fall hat ggf. eine Nachbeurteilung durch die Jury zu erfolgen.
Ist der Antrag unvollständig, können die Online-Formulare nicht abgeschlossen und kann die Produktion damit nicht eingereicht werden.
Sollte für die eingereichte Produktion noch kein Vertrieb bzw. Vermarktungskonzept vorhanden sein, so kann die Jury in begründeten Ausnahmefällen eine bedingte Förderzusage vergeben.
Im Falle einer bedingten Zusage ist binnen einer gesetzten Frist (in der Regel ca. 3 Monate) ein Vertriebspartner zu finden und mittels Verpflichtungserklärung nachzuweisen, ein Vermarktungs- und Vertriebskonzept ist beizubringen. Dieses wird von der Jury nachbeurteilt, im Zuge der Nachbeurteilung kann die Förderzusage von der Jury fixiert bzw. bei Nichterfüllung der Förderkriterien zurückgezogen werden.
Gibt es noch kein Demo der eingereichten Produktion,dann übersenden Sie bitte eine Referenzproduktion des Künstlers/der Künstlerin oder Formation.
Bitte laden Sie 2-4 Demofiles der eingereichten Produktion im MP3-Format hoch (Samplingrate 128kb/s). Die Dategröße darf pro Soundfile maximal 5 MB betragen. Bitte geben Sie den Titel des Songs/Soundfiles an. Sie erleichtern der Jury die Beurteilung, wenn Sie zumindest 1-2 möglichst weit produzierte Titel zur Begutachtung bereit stellen.
Für den Produktionsstatus der hochgeladenen Soundfiles stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Sollte das Hochladen nicht möglich sein, dann übersenden Sie die Demos bitte als Audio- oder MP3-CD.
Bitte füllen Sie das Einreich- und Kalkulationsformular möglichst vollständig aus, um der Jury eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu geben.
Angaben zur Person des Einreichers/der Einreicherin müssen vollständig sein.
Sind einzelne das künstlerische Konzept oder die beteiligten Personen und Unternehmen betreffenden Felder nicht oder unzureichend ausgefüllt, so gilt dies nicht als formeller Ablehnungsgrund, erschwert der Jury jedoch Ihre Entscheidung.
Werden die das Vermarktungs- und Vertriebskonzept betreffenden Felder nicht ausgefüllt, kann die Jury keine fixe Förderzusage vergeben; in Ausnahmenfällen kann dann eine bedingte Förderzusage ausgesprochen werden.
Im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns hat die der Einreichung zu Grunde liegende Kalkulation realistisch und möglichst exakt zu sein, dh sie muss die Qualität eines umsetzungsrelevanten Businessplans haben.
Die eingereichte Kalkulation ist Grundlage der Juryentscheidung, insbesondere über die Förderhöhe, und liegt im Falle einer Förderung der vertragsgemäßen Endabrechnung zu Grunde.
Im Falle einer Förderzusage sind Abweichungen vom Budgetplan dem Öst.Musikfonds umgehend anzuzeigen und im Falle gröberer Abweichungen (>5%) von der Jury nachzubeurteilen.