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Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie die Förderrichtlinien des Öst.Musikfonds an. Diese finden Sie als pdf auf unserer Website zum Download.
Die Zuschüsse werden zur Rückzahlung fällig gestellt, wenn:
bei der Finanzierung oder Durchführung des Vorhabens die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verletzt wurde,
der Verein über wesentliche Umstände nicht, unrichtig oder unvollständig unterrichtet wurde,
das Vorhaben nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden konnte,
Fördermittel ganz oder teilweise widmungswidrig verwendet wurden,
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist vorgesehene oder verlangte Berichte nicht erstattet, Nachweise nicht beigebracht oder eine Prüfung von Nachweisen verhindert wurden,
trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist die Produktion nicht veröffentlicht wurde,
sonstige wesentliche Pflichten des Fördervertrags verletzt wurden.
Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Höhe der ausbezahlten Fördermittel 50 % der anerkannten Produktionskosten übersteigt, dann ist dieser übersteigende Teil an den Verein zurückzuzahlen. Fördermittel, die aus den obgenannten Gründen an den Verein zurückzuzahlen sind, sind vom Tag der jeweiligen Auszahlung an den Förderungsempfänger mit 1 % über Euribor über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank per anno zu verzinsen.
Gibt es noch kein Demo der eingereichten Produktion,dann übersenden Sie bitte eine Referenzproduktion des Künstlers/der Künstlerin oder Formation.
Bitte laden Sie 2-4 Demofiles der eingereichten Produktion im MP3-Format hoch (Samplingrate 128kb/s). Die Dategröße darf pro Soundfile maximal 5 MB betragen. Bitte geben Sie den Titel des Songs/Soundfiles an. Sie erleichtern der Jury die Beurteilung, wenn Sie zumindest 1-2 möglichst weit produzierte Titel zur Begutachtung bereit stellen.
Für den Produktionsstatus der hochgeladenen Soundfiles stehen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
Sollte das Hochladen nicht möglich sein, dann übersenden Sie die Demos bitte als Audio- oder MP3-CD.
Bitte füllen Sie das Einreich- und Kalkulationsformular möglichst vollständig aus, um der Jury eine bestmögliche Entscheidungsgrundlage zu geben.
Angaben zur Person des Einreichers/der Einreicherin müssen vollständig sein.
Sind einzelne das künstlerische Konzept oder die beteiligten Personen und Unternehmen betreffenden Felder nicht oder unzureichend ausgefüllt, so gilt dies nicht als formeller Ablehnungsgrund, erschwert der Jury jedoch Ihre Entscheidung.
Werden die das Vermarktungs- und Vertriebskonzept betreffenden Felder nicht ausgefüllt, kann die Jury keine fixe Förderzusage vergeben; in Ausnahmenfällen kann dann eine bedingte Förderzusage ausgesprochen werden.