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Der/die FörderungswerberIn ist verpflichtet innerhalb des in den Antragsunterlagen genannten Termins, jedenfalls aber innerhalb von 3 Monaten nach Förderungszusage, mit der Produktion zu beginnen. Eine Erstreckung dieser Frist ist nach schriftlicher Begründung möglich.
Bezuschusst werden Aufwandsentschädigungen für die auftretenden KünstlerInnen sowie Positionen, die zur Realisierung und Bewerbung der Auftritte notwendig sind (Anmietung von technischem Equipment, Technikergagen, Plakatkosten, Reisekosten, etc.).
Die Bezuschussung erfolgt individuell je nach Gegebenheiten und Bedürfnissen und wird zweckgebunden und nach Aufwand abgerechnet. Die Förderung im Rahmen des Toursupports ist eine reine Defizitabdeckung.
Bezuschusst werden maximal 1.000 Euro pro Konzert, insgesamt maximal 10.000 Euro pro Tournee.
Einreichungen zum Toursupport sind im Rahmen der ausgeschriebenen Termine möglich. Die aktuellen Termine sind zeitgerecht auf www.toursupport.at zu finden. Die Einreichung erfolgt prinzipiell per Post, wobei das nötige Einreichformular online ausgefüllt und ausgedruckt wird. Um das Formular ausfüllen und ausdrucken zu können, müssen Sie sich als registrierter Benutzer anmelden. Mit dem Einlangen aller nötigen Einreichunterlagen bei uns gilt die Einreichung als vollständig und für die Jurybewertung zugelassen. Die Einreichung muss folgende Unterlagen enthalten:
Vollständig ausgefülltes Einreichformular mit unterschriebener ""Erklärung des Antragstellers",
Ergänzendes detailliertes Kalkulationsformular,
Kopie eines gültigen österreichischen Meldezettes des Antragstellers/der Antragstellerin. Bei der Gewerbeordnung unterliegenden Betrieben: Aktueller Firmenbuchauszug, Kopie der Gewerbeberechtigung bzw. bei Vereinen der Vereinsregisterauszug.
Bitte beachten Sie, dass Sie durch Ihre Einreichung die Förderungsrichtlinien anerkennen. Bitte schicken Sie die Einreichunterlagen unter Angabe der automatisch vergebenen Einreichnummer (Anmeldenummer) an:
ÖSTERREICHISCHER MUSIKFONDS
Einreichung Nr.: TOURxxxx
Postfach 37
1230 Wien
Der Öst.Musikfonds ist als als "Verein Österreichische Musikförderung (OMF)" im Vereinsregister eingetragen und wurde im Jahr 2005 als innovatives public-private-partnerschip-Fördermodell initiiert und wird derzeit finanziell getragen von:
Informationen über den Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Jury und die Geschäftsführung des Vereins finden auf unserer Website unter "Über uns"