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Das Musikfonds-Logo sowie die Verwendungshinweise finden sich unter "Einreichen/Downloads" auf unserer Website (bitte unbedingt das „gefördert durch…"-Logo verwenden).
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Der Öst.Musikfonds kann richtliniengemäß bis zu 50% der Produktionskosten fördern. Sie können für Ihre Produktion auch bei anderen Förderstellen ansuchen, diese Ansuchen bzw. Förderzusagen sind im Kalkulationsformular anzugeben. Hinsichtlich einer geförderten Produktion darf es allerdings zu keiner Doppeltförderung kommen (dh alle Fördermittel kummuliert dürfen die tatsächlichen Produktionskosten und -leistungen nicht übersteigen).
Bei folgenden Stellen können Sie um weitere Förderungen für Ihre Tonträgerproduktion ansuchen
* SKE-FONDS der AUSTRO MECHANA
Für allgemeine Kulturförderungen, Toursupport, Konzertförderungen, Stipendien usw können Sie folgende Förderstellen kontaktieren:
* Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
* BMKÖS
* GFÖM
* LANDESKULTURREFERAT BURGENLAND
* LANDESKULTURREFERAT KÄRNTEN
* LANDESKULTURREFERAT NIEDERÖSTERREICH
* LANDESKULTURREFERAT OBERÖSTERREICH
* LANDESKULTURREFERAT SALZBURG
* LANDESKULTURREFERAT STEIERMARK
* LANDESKULTURREFERAT TIROL
* LANDESKULTURREFERAT VORARLBERG
* LANDESKULTURREFERAT WIEN