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Musikfonds allgemein

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Welche Art von Musikproduktionen können vom Öst.Musikfonds gefördert werden?

Der Österreichische Musikfonds fördert Musikproduktionen auf Tonträgern oder sonstigen audiovisuellen Medien, beziehungsweise Musikproduktionen zur Auswertung in neuen Medien.

  • Gefördert werden Albumproduktionen oder Produktionen, die durch ihren Umfang Albumcharakter haben.
  • Es wird eine titelbezogene Förderung angeboten, wobei als förderbares Projekt die Veröffentlichung von zumindest drei Titeln innerhalb eines Veröffentlichungszeitraums von 12 Monaten gilt.

Das eingereichte Projekt sollte ohne Finanzierung durch den Musikfonds nicht bzw. nur in unzureichendem Umfang finanzierbar sein. Die Produktion darf zum Zeitpunkt der Förderzusage noch nicht abgeschlossen sein und darf geltende Rechte nicht verletzen. Auftragsproduktionen, insbesondere Werbungs- oder Filmmusik, sowie Samplerproduktionen und Singles werden nicht gefördert.

Wieviel kann der Öst.Musikfonds maximal fördern?

Gefördert werden maximal 50% des Produktionsaufwandes. Als Produktionsaufwand können anfallende Produktionskosten und bewertete Sach - und Personalleistungen (im Kalkulationsformular verkürzt ""Eigenleistung"" genannt) kalkuliert werden. Alle Leistungen müssen nachweislich in Österreich erbracht werden (ausgenommen Reisekosten).

Die maximale Fördersumme pro geförderter Produktion beträgt € 50.000. Die Fördermittel werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses vergeben.

Zuschüsse zu Videoproduktionen sind mit maximal € 5.000 sowie Zuschüsse zur Vermarktung mit maximal € 3.000 gedeckelt.

Wie lauten die Förderrichtlinien des Öst.Musikfonds?

Mit Ihrer Einreichung erkennen Sie die Förderrichtlinien des Öst.Musikfonds an. Diese finden Sie als pdf auf unserer Website zum Download.

Wer entscheidet über die Fördervergabe des Öst.Musikfonds?

Die Förderungen des Öst.Musikfonds werden von einer unabhängigen, externen Jury vergeben. Die Jury setzt sich aus Vertretern verschiedener Branchenbereiche (MusikerInnen, ProduzentInnen, MedienvertreterInnen, Management/Charts, Marketingfachleute) und unterschiedlicher musikalischer Stilfelder zusammen.

Die Jury besteht aus Haupt- und Ersatzmitgliedern, ist ein Hauptmitglied verhindert oder an einer der eingereichten Produktionen auch nur am Rande beteiligt, kommt für diesen Call das Ersatzmitglied zum Zug.

Die Jury wird von der Mitgliederversammlung des Öst.Musikfonds jeweils für zwei Jahre bestellt, wobei grundsätzlich ein Rotationsprinzip gilt. Eine Aufstellung der aktuellen Juroren finden Sie unter Über uns -> Jury auf unserer Website.

Wo finde ich das Musikfonds- und Toursupport-Logo?

Das Musikfonds-Logo sowie die Verwendungshinweise finden sich unter "Einreichen/Downloads" auf unserer Website (bitte unbedingt das „gefördert durch…"-Logo verwenden).

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen eines Toursupports auf allen Werbemitteln zur Tournee (zusätzlich) das „gefördert durch den Toursupport"-Logo - zu finden unter toursupport.at/Downloads zu verwenden ist.

Wer steht hinter dem Öst.Musikfonds?

Der Öst.Musikfonds ist als als "Verein Österreichische Musikförderung (OMF)" im Vereinsregister eingetragen und wurde im Jahr 2005 als innovatives public-private-partnerschip-Fördermodell  initiiert und wird derzeit finanziell getragen von:

Informationen über den Vorstand, die Mitgliederversammlung, die Jury und die Geschäftsführung des Vereins finden sich auf unserer Website unter "Über uns"

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Mit Finanzierung des Bundesministeriums Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport und namhafter Institutionen des österreichischen Musiklebens zur Förderung professioneller, österreichischer Musikproduktionen
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